Wie hoch ist die Schenkungssteuer? Freibetrag & Tabelle

Wer einer nahestehenden Person Geld oder eine Immobilie schenkt, sollte die Schenkungssteuer kennen: Sie kann erheblich sein, muss aber nicht sein. Entscheidend sind Verwandtschaftsgrad, Freibeträge und eine Frist, die viele übersehen. Dieser Leitfaden erklärt, wie hoch die Steuer tatsächlich ausfällt und wo die Fallen liegen.

Freibetrag Kinder: 400.000 € · Steuersatz Steuerklasse I (bis 75.000 €): 7 % · Steuersatz Steuerklasse III (bis 75.000 €): 30 % · 10-Jahres-Frist: ja · Freibetrag Ehepartner: 500.000 €

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Ehepartner erhalten 500.000 € steuerfrei (Sparkasse)
  • Kinder können bis zu 400.000 € steuerfrei erhalten (AKP Beratung)
  • Steuerklasse I beginnt bei 7 % (Sparkasse)
2Was unklar ist
  • Ob sich Freibeträge ab 2026 ändern, ist noch nicht abschließend beschlossen (AKP Beratung)
  • Potenzielle Verschärfungen werden diskutiert, aber vom Gesetzgeber noch nicht bestätigt (Klinger Steuer)
3Zeitleisten-Signal
  • Freibeträge gelten seit 2009 und wurden seither nicht erhöht (Steuerberater Tabak)
  • Die 10-Jahres-Frist ermöglicht wiederholte steuerfreie Schenkungen (Finanztip)
4Wie es weitergeht
  • Wer jetzt schenkt, sichert sich die aktuellen Freibeträge (AKP Beratung)
  • Beide Eltern zusammen können 800.000 € steuerfrei an ein Kind übertragen (Steuerberater Tabak)
Merkmal Wert
Höchster Freibetrag 500.000 € (Ehepartner)
Niedrigster Steuersatz 7 %
Meldepflicht ab Freibetrag +1 €
Steuerklassen I bis III

Wie hoch darf eine Schenkung sein, um steuerfrei zu sein?

Die Höhe der steuerfreien Schenkung hängt allein vom Verwandtschaftsgrad ab. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§ 16 ErbStG) legt fest, dass Ehepartner bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro pro Schenkungsakt steuerfrei erhalten können. Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre.

Freibeträge nach Steuerklassen

Die folgende Tabelle zeigt die Freibeträge je nach Steuerklasse:

Steuerklasse Personenkreis Freibetrag
I Ehegatten, Kinder, Enkel (Eltern verstorben) 500.000 € / 400.000 € / 200.000 €
II Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern 20.000 €
III Alle anderen Personen 20.000 €

Enkelkinder erhalten nur dann 400.000 Euro, wenn ihre eigenen Eltern bereits verstorben sind. Lebende Eltern reduzieren den Freibetrag auf 200.000 Euro.

10-Jahres-Frist

Das Finanzamt fasst alle Schenkungen innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums zusammen. Wer also 2015 und 2020 geschenkt hat, muss beide Beträge addieren. Diese Frist lässt sich jedoch strategisch nutzen: Wer den vollen Freibetrag ausschöpft und nach zehn Jahren erneut schenkt, kann deutlich mehr steuerfrei übertragen.

Warum das zählt

Beide Eltern eines Kindes können jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken – zusammen also 800.000 Euro pro Dekade. Für Großeltern, die an Urenkel schenken, gelten separate Freibeträge von 100.000 Euro.

Was dies bedeutet: Die Zehn-Jahres-Frist ist kein Nachteil, sondern ein Werkzeug. Wer frühzeitig plant, kann Vermögen in mehreren Schritten steueroptimal übertragen.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei einer Schenkung von 50.000 €?

Eine konkrete Antwort erfordert die Steuerklasse zu kennen. Denn obwohl der Betrag von 50.000 Euro bei nahen Verwandten oft unter dem Freibetrag liegt, gibt es Situationen – etwa bei Geschwistern oder Freunden –, in denen Steuern anfallen.

Steuersätze Tabelle

Die Steuersätze steigen mit dem zu versteuernden Betrag progressiv an:

Zu versteuernder Betrag Klasse I Klasse II Klasse III
Bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
Über 75.000 € bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
Über 6 Mio. € bis 13 Mio. € 23 %
Über 26 Mio. € 30 % 50 %

Für Schenkungen über 26 Millionen Euro in Steuerklasse III gilt der Höchstsatz von 50 Prozent. Bei kleineren Beträgen in Klasse I beginnt der Steuersatz bei 7 Prozent.

Berechnung Beispiele

Ein Kind erhält 500.000 Euro: Da der Freibetrag 400.000 Euro beträgt, werden nur 100.000 Euro besteuert. Der Steuersatz von 7 Prozent (Klasse I, bis 75.000 €) ergibt eine Schenkungssteuer von 7.000 Euro.

Eine befreundete Person erhält 50.000 Euro: Mit einem Freibetrag von 20.000 Euro sind 30.000 Euro zu versteuern. Bei Klasse III mit 30 Prozent entstehen 9.000 Euro Steuern.

Was zu beachten ist

Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Das bedeutet: Wer genau innerhalb des Freibetrags bleibt, zahlt gar keine Schenkungssteuer – unabhängig von der Summe.

Was dies bedeutet: Die Steuerklasse entscheidet über die tatsächliche Belastung. Für nahestehende Personen lohnt sich die Planung besonders, da die Freibeträge großzügig ausfallen.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei Immobilien?

Immobilien zählen zum steuerpflichtigen Vermögen, sofern ihr Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt. Maßgeblich ist der aktuelle Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung.

Freibeträge Immobilien

Die Freibeträge gelten unabhängig davon, ob Bargeld oder Immobilien geschenkt werden. Wer eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro an ein Kind überträgt, kann den 400.000-Euro-Freibetrag anrechnen. Nur 200.000 Euro unterliegen dann der Steuer.

Bei Immobilien ist allerdings der Nachweis des Verkehrswerts entscheidend. Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich den vom Gutachterausschuss ermittelten Wert, sofern keine offensichtlichen Abweichungen vorliegen.

Steuersätze und Tipps

Die Steuersätze bleiben dieselben wie bei Geldschenkungen. Wer eine Immobilie in Steuerklasse I überträgt, profitiert vom niedrigsten Eingangssatz von 7 Prozent. Bei hohen Immobilienwerten empfiehlt sich eine frühzeitige Bewertung, um den Steuersatz korrekt einzuschätzen.

Der Haken

Immobilienbeschenkte sollten beachten, dass bei einem späteren Verkauf keine steuerfreien Veräußerungsgewinne möglich sind, wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren verstirbt. Die Zehn-Jahres-Frist gilt hier ebenfalls.

Was dies bedeutet: Immobilien sind ein beliebtes Schenkungsgut, weil sie oft hohe Werte steuerfrei übertragen lassen. Doch gerade bei Werten über einer Million Euro kommt die progressive Staffelung zum Tragen.

Ist jede Schenkung meldepflichtig?

Ja – die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt besteht unabhängig davon, ob Steuern anfallen oder nicht. Diese Pflicht wird häufig übersehen.

Anzeige ans Finanzamt

Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten nach Ausführung beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird. Die Anzeige dient dazu, die Zehn-Jahres-Frist korrekt zu überwachen.

Die Formulare hierfür stellt das Finanzamt bereit. Bei notariell beurkundeten Schenkungen – etwa bei Immobilien – übernimmt der Notar die Anzeigepflicht automatisch.

Schwellenwerte

Ab dem ersten Euro über dem Freibetrag entsteht Steuerpflicht. Das Finanzamt prüft bei der Anzeige, ob eine Steuerschuld besteht. Werden Freibeträge wiederholt in Anspruch genommen, muss die zeitliche Abfolge aller Schenkungen dokumentiert werden.

Der Vorteil

Die fristgerechte Anzeige sichert den Anspruch auf den vollen Freibetrag. Unterbleibt sie, kann das Finanzamt eine Schätzung vornehmen – zum Nachteil des Beschenkten.

Was dies bedeutet: Die Meldepflicht ist kein bloßer Bürokratieaufwand, sondern schützt die Rechte des Beschenkten. Wer sie ignoriert, riskiert, dass das Finanzamt vergangene Schenkungen nicht korrekt anrechnet. Die fristgerechte Anzeige sichert den Anspruch auf den vollen Freibetrag, andernfalls kann das Finanzamt eine Schätzung vornehmen, wie in Verwandte Analyse zu blickatlas.de näher erläutert wird.

Was ist der Nachteil einer Schenkung?

Schenkungen bieten steuerliche Vorteile, bringen aber auch Risiken mit sich. Wer die Regeln nicht kennt, zahlt unter Umständen mehr als nötig – oder erlebt unerwartete Konflikte.

Risiken und 10-Jahres-Regel

Stirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, wird die Schenkung steuerlich als Erbschaft behandelt. Die bereits gezahlte Schenkungssteuer wird dann auf die Erbschaftsteuer angerechnet. Bei größeren Schenkungen kann dies erhebliche Nachzahlungen auslösen.

Zusätzlich können Pflichtteilsberechtigte – etwa enterbte Kinder – ihren Pflichtteil aus dem verschenkten Vermögen geltend machen. Der Beschenkte muss in diesem Fall unter Umständen Teile des erhaltenen Vermögens wieder herausrücken.

Vergleich Überschreibung

Eine alternative Übertragungsform ist die Überschreibung zu Lebzeiten mit Nießbrauchrecht. Dabei behält der Schenker Nutzungsrechte – etwa Mieteinnahmen – bis zum Tod. Die steuerliche Bewertung fällt oft günstiger aus, da der Nießbrauch den Verkehrswert mindert. Allerdings entstehen Notarkosten und zusätzliche Auflagen.

Die Abwägung

Für Immobilienbesitzende kann die Nießbrauchlösung sinnvoll sein, weil sie Einkommen sichert und zugleich die Steuerlast senkt. Für pure Vermögensübertragung ohne Nutzungsinteresse bleibt die klassische Schenkung einfacher.

Was dies bedeutet: Die Schenkung ist kein Allheilmittel. Gerade bei größeren Vermögen und komplexen Familienverhältnissen empfiehlt sich eine Beratung, die Steuern, Pflichtteilsrechte und familiäre Interessen gemeinsam betrachtet.

So berechnen Sie die Schenkungssteuer – Schritt für Schritt

Die Berechnung der Schenkungssteuer folgt einem klaren Schema. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann im Vorfeld abschätzen, welche Beträge auf ihn zukommen.

  1. Freibetrag ermitteln: Richten Sie sich nach dem Verwandtschaftsgrad – Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, andere Personen 20.000 Euro.
  2. Steuerklasse feststellen: Klasse I für engste Familie, Klasse II für Geschwister und ähnliche Grade, Klasse III für alle Übrigen.
  3. Zu versteuernden Betrag berechnen: Ziehen Sie den Freibetrag vom Gesamtwert der Schenkung ab.
  4. Steuersatz anhand der Tabelle bestimmen: Orientieren Sie sich an der Progressionsstaffelung der jeweiligen Klasse.
  5. Steuer berechnen: Wenden Sie den ermittelten Prozentsatz auf den zu versteuernden Betrag an.
  6. Anzeige beim Finanzamt einreichen: Reichen Sie die Schenkungssteuer-Anzeige innerhalb von drei Monaten ein.
Fazit: Wer heute schenkt, sichert sich die aktuell geltenden Freibeträge. Die Zehn-Jahres-Frist erlaubt wiederholte steuerfreie Schenkungen – für Eltern an ein Kind insgesamt bis zu 800.000 Euro.

Vor- und Nachteile im Überblick

Upsides

  • Großzügige Freibeträge für enge Verwandte (bis 500.000 Euro)
  • Wiederholte Nutzung alle 10 Jahre möglich
  • Immobilien können ohne Wertverlust übertragen werden
  • Bundeseinheitliche Regelung ohne regionale Unterschiede

Downsides

  • 10-Jahres-Frist bei Tod des Schenkers relevant
  • Pflichtteilsansprüche können das verschenkte Vermögen gefährden
  • Meldepflicht gilt für alle Schenkungen
  • Bei nahestehenden Personen ohne Verwandtschaft hohe Steuerbelastung (Klasse III)

Was ist klar – was bleibt unsicher?

Die gesetzlichen Grundlagen der Schenkungssteuer sind eindeutig: Freibeträge nach § 16 ErbStG und Steuersätze nach § 19 ErbStG gelten bundesweit einheitlich. Die Zehn-Jahres-Frist ist festgeschrieben und wird von allen Finanzämtern einheitlich angewandt.

Unklar bleibt, ob die Freibeträge nach 2026 erhöht werden. Der Gesetzgeber hat bislang keine Änderungen beschlossen, allerdings wird eine mögliche Verschärfung diskutiert. Wer heute schenkt, sichert sich die aktuell geltenden Beträge.

Nur der Betrag, der den persönlichen Freibetrag übersteigt, wird mit Schenkungssteuer belastet.

– Steuerberater Tabak

Die Freibeträge bleiben voraussichtlich unverändert: Ehegatten und Lebenspartner erhalten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro.

– AKP Beratung

Für Familienmitglieder, die größere Vermögenswerte innerhalb der Freibeträge übertragen möchten, ist das aktuelle Recht besonders günstig. Wer dagegen außerhalb der engsten Familie beschenkt wird, muss mit einer deutlich höheren Steuerbelastung rechnen.

Das Fazit für Familien ist eindeutig: Nutzen Sie die großzügigen Freibeträge, planen Sie über die Zehn-Jahres-Frist und vergessen Sie die Meldepflicht nicht. Bei Auslandsberührungen oder komplexen Familienstrukturen empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Für Freunde und entfernte Verwandte bleibt die Schenkungssteuer hingegen ein erheblicher Kostenfaktor – hier kann eine andere Übertragungsform steuerlich günstiger sein.

Verwandte Beiträge: Schenkungssteuer Freibeträge

Die aktuellen Freibeträge für Kinder bei 400.000 € und Steuersätze werden in der Schenkungssteuer-Tabelle 2024 detailliert mit Berechnungsbeispielen erläutert.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei 100.000 €?

Für ein Kind bleiben 100.000 € steuerfrei innerhalb des Freibetrags von 400.000 €. Bei einem Freund in Steuerklasse III sind nach dem Freibetrag von 20.000 € noch 80.000 € zu versteuern, was bei 30 % Satz 24.000 € ergibt.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei Kindern?

Kinder erhalten bis zu 400.000 Euro steuerfrei. Darüber greift Steuerklasse I mit 7 % auf die ersten 75.000 Euro des Mehrbetrags.

Schenkungssteuer Geschwister?

Geschwister gehören zur Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 Euro. Der Steuersatz beginnt bei 15 %.

Schenkungssteuer Freunde?

Freunde fallen in Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Der Eingangssatz beträgt 30 %.

Was ist besser, Schenkung oder Überschreibung?

Für enge Verwandte ist die Schenkung oft günstiger wegen der hohen Freibeträge. Die Überschreibung mit Nießbrauch kann bei Immobilien sinnvoll sein, wenn der Schenker Einkünfte behalten möchte.

Muss ich auf eine Schenkung Steuern zahlen?

Nur wenn der Wert der Schenkung den persönlichen Freibetrag übersteigt. Andernfalls fallen keine Steuern an, die Anzeigepflicht bleibt aber bestehen.

Schenkung: Was ist zu beachten?

Freibetrag prüfen, Steuerklasse feststellen, Zehn-Jahres-Frist beachten, fristgerechte Anzeige beim Finanzamt und bei größeren Beträgen eine fachliche Beratung einholen.